Aktuelle Informationen zum Umgang der MORGENPOST mit dem Coronavirus

Liebe Kundin, lieber Kunde,

aufgrund der zunehmenden Verbreitung des Coronavirus möchten wir Sie an dieser Stelle über die aktuellen Auswirkungen auf die Betriebsabläufe und die Zustellung bei der MORGENPOST informieren.

Bisher gibt es keine wesentlichen Einschränkungen unserer Dienstleistungen in Deutschland.

Besonderheit Übergabe-Einschreiben:
Um die Gefahr einer Ansteckung von Mitarbeitern und Kunden mit dem Coronavirus zu verringern, spielt im Zustellprozess aktuell die kontaktlose Lieferung eine zentrale Rolle.

Die Deutsche Post AG schreibt hierzu aktuell auf Ihrer Homepage (Stand: 24.03.2020):
„So verzichten wir aktuell bei der Übergabe von Paketen und Übergabeeinschreiben auf die Unterschrift des Empfängers. Stattdessen dokumentieren unsere Zusteller anstelle des Empfängers die erfolgreiche Auslieferung mit ihrer eigenen Unterschrift. Sofern der Empfänger damit nicht einverstanden ist, werden die Sendungen zur Abholung in die Filiale benachrichtigt gebracht oder an den Absender zurückgesandt.“

Bei internationalen Sendungen kann es dagegen zu Laufzeitverzögerungen kommen. Ursache dafür können Änderungen im Transportablauf (z. B. Grenzkontrollen), im internationalen Transport (z. B. Wegfall bisher zum Transport genutzter Flugverbindungen) und auch in der Zustellung im Zielland  (z. B. Schutzbestimmungen und Quarantänemaßnahmen) sein.

Die MORGENPOST möchte dazu beitragen, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und die Zustellung dauerhaft abzusichern. Dazu ergreifen wir fortlaufend im Einklang mit den Empfehlungen der zuständigen Behörden (v. a. Robert Koch-Institut) und in Abhängigkeit der jeweiligen Gefährdungslage Maßnahmen zur Optimierung unserer Prozesse, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Alle Schritte sind dabei auf das Ziel ausgerichtet, dass Ihre an die MORGENPOST übergebenen Postsendungen weiterhin pünktlich die gewünschten Empfänger erreichen.

Bis dahin wünschen wir Ihnen, dass Sie gesund bleiben!

Ihr Team der MORGENPOST

Übrigens: In Deutschland unterliegt die Postzustellung strengen gesetzlichen Regularien. Es gibt hierzu u.a. ein Postgesetz und das „Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz“ (PTSG). Die MORGENPOST besitzt eine Lizenz der Bundesnetzagentur und wirkt damit an der Erbringung von aufrechtzuerhaltenden Postdienstleistungen nach diesem Gesetz mit.

Zuletzt aktualisiert: 29.06.2020, 13:21

FAQs

Muss ich als Kunde der MORGENPOST beim Post- und Paketversand im Moment Besonderheiten beachten?

Klare Antwort: nein.
Bisher gibt es keine wesentlichen Einschränkungen unserer Services in Deutschland. Sie nutzen die Services der MORGENPOST einfach wie gewohnt weiter.

Bei internationalen Sendungen bitten wir jedoch unsere Hinweise unter der FAQ „Ich möchte wichtige Sendungen ins Ausland senden“ zu beachten.

Gibt es Einschränkungen beim Brief- und Paketversand innerhalb Deutschlands?

Bisher gibt es keine wesentlichen Einschränkungen unserer Dienstleistungen in Deutschland.

In einigen Gebieten kann es allerdings zu geringfügig längeren Laufzeiten kommen. Dies liegt zum Großteil an reinen Vorsichtsmaßnahmen/Prozessanpassungen z.B. in Briefverteilzentren und Depots, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen und die Postzustellung unter allen Umständen aufrecht zu erhalten (z.B. getrennte Arbeitsschichten).

Grundsätzlich haben alle Postdienstleister auf „kontaktlose“ Übergaben umgestellt. Dies betrifft auch den Umgang mit sog. „Übergabe Einschreiben“. Aktuelle Informationen hierzu finden Sie in unserer Information „Aktuelle Informationen zum Umgang der MORGENPOST mit dem Coronavirus“ oberhalb der Rubrik „Häufige Fragen“.

Ich möchte eine wichtige Sendung ins Ausland senden. Was soll/muss ich beachten?

Durch möglicherweise ausfallende internationale (Fracht-)Flugverbindungen und/oder nationalen/örtlichen und lokalen Bestimmungen, kann es sein, dass Auslandssendungen zu Ihnen als Absender zurückgeführt werden. Die Situation ändert sich hier fast täglich.

Nach unserer subjektiven Einschätzung empfehlen wir Ihnen, mit den jeweiligen Empfängern auf jeden Fall eine alternative Zusendung von wichtigen Dokumenten zu besprechen. Wir fügen Ihnen hier eine Länderliste bei (Stand 30.06.2020) von der wir ausgehen, dass in genannten Ländern die Postzustellung zumindest teilweise gestört ist oder gar ganz eingestellt wurde. (Quelle: Homepage Deutsche Post AG)

Wenn Sie internationale Post an Geschäftskundenadressen in Länder versenden möchten, in denen die Postzustellung nicht gestört ist: Denken Sie bitte daran, dass es aufgrund  behördlich angeordneter Maßnahmen (Quarantäne/Schließung von Einzelhandelsbetrieben/Umstellung auf Homeoffice) hier zu Zustellproblemen kommen kann.

Die MORGENPOST holt täglich Post und Pakete bei uns ab. Wie sichert die MORGENPOST diesen notwendigen Service?

Die Postzustellung unterliegt in Deutschland strengen gesetzlichen Regelungen. Die Postdienstleistungen (und deren Sicherstellung) finden sogar Erwähnung im Grundgesetz. Weiterhin regeln das Postgesetz und -in Katastrophenfällen- das „Gesetz zur Sicherstellung von Postdienstleistungen und Telekommunikationsdiensten in besonderen Fällen (Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz – PTSG)“ Einzelheiten.

Die MORGENPOST ist Inhaberin einer Postlizenz der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen. Damit unterliegt die MORGENPOST -genau wie die Deutsche Post AG- unter anderem den oben genannten Gesetzen und ist als privater, lizenzierter Postdienstleister ein „Unternehmen mit Aufgaben im Bereich der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Netzinfrastrukturen“.

Alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind daher mit sogenannten „Unabkömmlichkeitsbescheinigungen“ ausgestattet, die Ihnen selbst bei verschärften „Ausgangssperren“ den Weg zur Arbeit -und damit den Weg zu Ihnen- sicherstellen.

 

Wie schützt die MORGENPOST ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?

Neben der Umstellung auf  Homeoffice-Arbeitsplätzeund den selbstverständlichen Hygienemaßnahmen, greifen bei der MORGENPOST tiefergehende Prozessanpassungen, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestmöglich zu schützen und die Zustellung unter allen Umständen sicherzustellen.

  • strikte Trennung der Tag-/Nachtschichten in unserem Sortierzentrum (kein personeller Austausch untereinander und kontaktlose Übergaben)
  • strikte personelle Trennung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unseren Post-Zustellungs-Verteildepots. Ein personeller Austausch findet nicht mehr statt.
  • In allen Bereichen: Umstellung auf kontaktlose Übergaben (unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen und des Postgeheimnis
  • Unmstellung auf kontaktlose Übergaben in der Zustellung und innerhalb der MORGENPOST (unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen und des Postgeheimnis)
Ist die Postzustellung in Deutschland auch in Krisenzeiten gesichert?

Bisher gibt es keine wesentlichen Einschränkungen bei der postalischen Versorgung in Deutschland aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus.

Die Postzustellung unterliegt in Deutschland strengen gesetzlichen Regelungen. Die Postdienstleistungen (und deren Sicherstellung) finden sogar Erwähnung im Grundgesetz. Weiterhin regeln das Postgesetz und -in Katastrophenfällen- das „Gesetz zur Sicherstellung von Postdienstleistungen und Telekommunikationsdiensten in besonderen Fällen (Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz – PTSG)“ Einzelheiten.

Die MORGENPOST ist Inhaberin einer Postlizenz der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen. Damit unterliegt die MORGENPOST -genau wie die Deutsche Post AG- unter anderem den oben genannten Gesetzen und ist als privater, lizenzierter Postdienstleister ein „Unternehmen mit Aufgaben im Bereich der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Netzinfrastrukturen“.

Alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind daher beispielsweise mit sogenannten „Unabkömmlichkeitsbescheinigungen“ ausgestattet, die Ihnen selbst bei verschärften „Ausgangssperren“ den Weg zur Arbeit -und damit den Weg zu Ihnen- sicherstellen.