Bonn. Die Deutsche Post AG wird mit Beginn des Jahres 2020 grundlegende Änderungen bei Ihrem Produkt „Dialogpost“ einführen. Nicht ganz freiwillig, aber durchaus berechtigt. Zumindest sieht das so die Bundesnetzagentur, die die Deutsche Post AG aufgefordert hat, Dialogpost grundsätzlich nur noch für inhaltsgleiche „Werbeschreiben“ zuzulassen und nicht mehr für inhaltsgleiche Schreiben, welche nicht dem „werblichen Charakter“ entsprechen. Vorangegangen war der Entscheidung der Bundesnetzagentur ein rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln. Verkürzt dargestellt ging es hierbei um die Frage, ob das Zulassen von allen inhaltsgleichen Sendungen zur Dialogpost am Ende des Tages nicht den Wettbewerb verzerrt.
Konkret bedeutet das: Die Nutzung des Produktes „Dialogpost“ der Deutschen Post AG darf unter anderem nicht mehr für folgende Produktkategorien eingesetzt werden: Markt- und Meinungsforschung, Allgemeine Kundeninformationen (AGB-Änderungen, Preislisten etc.), Abfragen und Anforderungen, Jahres- und Geschäftsberichte, Einladungen zu Jahreshaupt- oder Vereinsversammlungen, Mitarbeiterzeitungen und vielem mehr.
Ab dem 01.01.2020 steht das Produkt „Dialogpost“ demnach -als Merksatz- nur noch für Sendungen mit werblichem Inhalt zur Verfügung.
Sollten Sie von dieser neuen Regelung bei der „Dialogpost“ betroffen sein, weil Sie in diesem Bereich bisher beispielsweise mit Lettershops gearbeitet haben: Sprechen Sie uns bitte umgehend an. Wir haben mit den brandneuen Produkten „Infobrief 50“ und dem „Infobrief 200“ genau die richtige Lösung für Sie.
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