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Kommunikation Digital & Physisch

Der Hybridbriefservice der MORGENPOST Briefservice ist eine moderne und effiziente Lösung für Ihre Briefkommunikation. Durch die Kombination von digitaler und physischer Zustellung sparen Sie Zeit, Kosten und Aufwand.

Briefmarkenshop

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Briefmarkenversand

 

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Postdienstleistungsbedingungen regeln Bedingungen für die Geschäftsbeziehung zwischen der MORGENPOST Briefservice GmbH und einem Kunden, der außerhalb dauerhafter Vertragsbeziehungen mit der MORGENPOST Briefservice GmbH Postdienstleistungen durch die MORGENPOST Briefservice GmbH in Anspruch nimmt.

1.2 Ergänzend zu den Regelungen gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MORGENPOST Briefservice GmbH sowie die Preisliste der MORGENPOST Briefservice GmbH in Ihren jeweils gültigen Fassungen.

2 Vertragsverhältnis

2.1 Das Vertragsverhältnis kommt mit dem Einwurf oder der Abgabe der Sendung in einem Sammelbehältnis oder Abgabestelle der MORGENPOST Briefservice GmbH nach Maßgabe der vorliegenden AGB zustande.

2.2 Für die Freimachung der Sendung erwirbt der Kunde im Vorfeld entsprechende Briefmarken, die von MORGENPOST Briefservice GmbH für den Zweck der Beförderung verkauft werden.

2.3 MORGENPOST behält sich vor, Sendungen wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen abzulehnen, wenn die Auftragsdurchführung aus rechtlichen oder sicherheitsbedingten Gründen nicht erfolgen kann oder für MORGENPOST unzumutbar ist.

3 Anlieferung

3.1 Zur Übergabe von freigemachten Sendungen (mit Briefmarken) stellt MORGENPOST geeignete Sammelbehältnisse (Mopo-Boxen) auf (genaue Standorte unter www.morgenpost-briefservice.de). Diese sind als solche gekennzeichnet und dienen ausschließlich dem Einwurf von Sendungen, die durch die MORGENPOST innerhalb des jeweils gültigen Zustellgebietes befördert werden sollen. Die Verantwortung für die korrekte Freimachung im Wert des tatsächlichen Beförderungsentgeltes trägt der Kunde. Ein Rechtsanspruch auf die Beförderung unvollständig freigemachter Sendungen besteht nicht. Der Versender haftet dafür, dass die Zustellobjekte briefkastenfähig und ordnungsgemäß verpackt sind.

4 Hauptpflichten

4.1 MORGENPOST ist verpflichtet, Briefsendungen sofern sie briefkastenfähig sind und das jeweils gültige Zustellgebiet von MORGENPOST betreffen, zum Bestimmungsort zu befördern und bei dem Empfänger unter der vom Auftraggeber genannten Anschrift zuzustellen. MORGENPOST kann sich dazu auch Erfüllungsgehilfen bedienen.

4.2 Die Zustellung erfolgt durch Einwurf in eine Empfangsvorrichtung des Empfängers oder durch persönliche Übergabe.

4.3 Unzustellbare Sendungen werden an den Auftraggeber (Absender) zurück befördert, sofern eine Absenderangabe auf der Sendung angegeben ist. Sendungen sind unzustellbar, wenn keine empfangsberechtigte Person angetroffen, die Annahme verweigert wird oder der Empfänger nicht ermittelt werden kann.

4.4 Die MORGENPOST leert Montag bis Freitag die Briefkästen (Mopo-Boxen) zu denen auf den Briefkästen angebrachten Leerzeiten.

5 Reklamationen

5.1 Bei offensichtlichen Mängeln müssen Reklamationen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei Werktagen nach Zustellzeit unter Angabe des Barcodes vom Beschwerdeführer geltend gemacht werden, damit Gelegenheit zur sofortigen Prüfung gegeben ist.

6 Beförderungsentgelt:

6.1 Die Entgelte für die Dienstleistungen der MORGENPOST bestimmen sich nach der Preisliste der MORGENPOST in Ihrer jeweils gültigen Fassung.Das jeweilige Entgelt wird vom Kunden bei der Einlieferung seiner Sendung entweder in bar oder durch Aufbringen der zuvor erworbenen Briefmarke der MORGENPOST auf die Briefsendung entrichtet.Beanstandungen des von der MORGENPOST geforderten Entgeltes hat der Kunde sofort in mitzuteilen. Spätere Entgeltreklamationen werden nicht anerkannt. Briefmarken können nicht gegen Bargeld umgetauscht werden.

7 Haftung

7.1 MORGENPOST haftet für Schäden, die auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen sind, die MORGENPOST, einer ihrer Mitarbeiter oder ein beauftragter Dritter in Erfüllung der Verrichtung für MORGENPOST vorsätzlich oder grob fahrlässig (leichtfertig) und im Bewußtsein, daß ein Schaden mit hoher Wahrscheinlichkeit eintritt (§ 428 HGB), begangen hat, ohne Rücksicht auf die nachfolgenden Haftungsbeschränkungen. Für Schäden, die auf das Verhalten einer der Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind, gilt dies aber nur, soweit diese Person in Ausübung ihrer Verrichtung gehandelt hat.

7.2 MORGENPOST haftet bei Verschulden (Fahrlässigkeit) für Verzug, Unmöglichkeit, bei Vertragsschluß und/oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (z.B. Verlust, Beschädigung der Postsendung) innerhalb der dafür vorgesehenen Haftungshöchstgrenze. Die Haftung ist auf unmittelbare vertragstypische Schäden beschränkt, deren Eintritt bei Vertragsschluß vernünftiger Weise als möglich vorhersehbar war. MORGENPOST haftet keinesfalls für indirekte Schäden, indirekte Verluste oder Folgeschäden. MORGENPOST ist von dieser Haftung befreit, soweit der Schaden auf Umständen beruht, die auch bei größter Sorgfalt nicht zu vermeiden waren (§ 425 Abs.2 HGB und § 427 HGB bleiben davon unberührt).

7.3 MORGENPOST haftet nicht für Unterbrechungen oder Störungen ihrer Serviceleistung, deren Ursache nicht im alleinigen Verantwortungsbereich von MORGENPOST liegen. Dazu zählen insbesondere Handlungen, Unterlassungen seitens des Absenders, des Empfängers oder Eigentümers der Güter, sowie Unerreichbarkeit des Empfängers oder dessen Verweigerung der Annahme der Postsendung, höherer Gewalt, verdeckte Mängel oder Fehler der Verpackung, Handlungen staatlicher oder sonstiger tatsächlich und anscheinend zuständiger Behörden, Krieg, Aufruhr, Streiks, Aussperrungen oder sonstiger Arbeitskämpfe sowie Unterbrechung des Beförderungsweges aufgrund Witterungsbedingungen oder Naturkatastrophen. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse bei einem von MORGENPOST verpflichteten Dritten auftreten.

7.4 Der Absender ist verantwortlich für die Verpackung, Beschriftung und ausreichende Kennzeichnung der Postsendung. MORGENPOST haftet nicht für Schäden, die auf eine mangelhafte Kennzeichnung oder Adressierung der Postsendung zurückzuführen ist, sowie nicht für an der von dem Absender verwendeten Verpackung aufgetretenen Beschädigungen oder deren Verlust.

7.5 Die in Ziff.6.2 vorgesehenen Haftungshöchstgrenze beträgt bei nachgewiesenen Direktschäden die Höhe des Portos der einzelnen Briefsendung , es sei denn, die Postsendung wurde durch korrekte Deklaration des Wertes und unter Inanspruchnahme einer Zusatzleistung (z.B. Wertbrief) mit einem in den besonderen Geschäftsbedingungen „MORGENPOST Tarife im Postdienst“ festgelegten Zusatzentgelt bestimmt. Der Absender erklärt, soweit er die Zusatzleistung „Wertbrief“ unterläßt, daß sein Interesse an der Postsendung die oben genannte Höchsthaftung in Höhe von € 25,- pro Sendung nicht übersteigt. Eine Haftung wegen Zustellfristüberschreitung ist, soweit keine Zusatzleistung/ Sonderdienst gewählt wurde, auf das einfache Entgelt für die jeweilige Postsendung begrenzt.

7.6 In allen anderen als den in Ziffer 6.2 aufgeführten Fällen ist, soweit keine zwingenden Rechtsvorschriften entgegenstehen, eine Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für alle Nebenpflichtverletzungen und außervertraglichen Ansprüche.

8 Unzustellbare Sendungen

8.1. Bei unzustellbaren Sendungen oder Sendungen, die gemäß § 2 Punkt 2 nicht zugestellt werden können, ist MORGENPOST berechtigt, die Sendungen ohne Haftung gegenüber dem Auftraggeber zurückzuschicken, sofern auf der Aufschriftseite eine Absenderangabe angegeben ist. MORGENPOST ist berechtigt, nicht zustellbare Sendungen ohne Absenderangabe unter Einhaltung der Datenschutzvorschriften zum Zwecke der Absenderermittlung zu öffnen. Sendungen deren Absender nicht ermittelbar ist, dürfen vernichtet werden. Der Auftraggeber hat MORGENPOST von allen sich aus einer solchen Pflichtverletzung des Auftraggebers ergebenden Ansprüche freizustellen.

9 Besondere Vertragspflichten

9.1 MORGENPOST verpflichtet sich, die einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzrechtes bei der Erfüllung des Auftrags unbedingt einzuhalten und das zu diesem Zweck in ihrem Zugriff befindliche Datenmaterial des Auftraggebers vor dem Zugriff Dritter zu schützen, weder unbefugt zu nutzen noch zu verändern.

10 Allgemeines

10.1 Nachträgliche Auftragsänderungen bedürfen der Schriftform

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